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Bornum am Elm

 

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Quelle der Informationen zu Parteien in Bornum sind Informationen
aus den Jahren vor 2018. (Bilder vor 2018) Aktuelle Informationen liegen nicht vor.

Die im nachfolgenden Artikel genannten Inhalte und gezeigten Bilder sind historischer Natur.

 

Neben Vereinen und Gruppen, in denen wie zum Beispiel im Gemeinderat Vertreter
verschiedener Parteien an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens und der Gemeinde
Bornum am Elm unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Partei gemeinsam teilnehmen,
finden Sie hier Informationen der jeweiligen Partei.

 

Landesregierung bestimmt Termin für die Kommunalwahlen 2011 Wahltermin

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag die
Verordnung zur Festlegung des Wahltermins für die Kommunalwahlen 2011 beschlossen.

Danach finden die allgemeinen Neuwahlen der Ratsfrauen und Ratsherren in den Städten,
Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen sowie der Kreistagsabgeordneten und der
Regionsabgeordneten am 11. September 2011 statt.

Gleichzeitig werden die Stadtbezirksräte und die Ortsräte gewählt. Die Wahlzeit ist gesetzlich
auf die Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr festgelegt. In mehr als 100 niedersächsischen Kommunen
enden im Herbst 2011 auch die Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten. Die Termine für die
dann erforderlichen Direktwahlen werden vom Rat beziehungsweise Kreistag der jeweiligen
Kommune bestimmt.

Herausgeber: Niedersächsischeds Staatskanzlei-
Nds. Ministerium für Inneres und Sport
Lavesallee 6
30169 Hannover

 

Wappen und Flagge des Bundeslandes Niedersachsen

Wappen des Bundeslandes Niedersachsen ist das springende weiße Ross im roten Felde. Es blickt auf eine Geschichte von über 600 Jahren zurück.

 

Flagge Niedersachsen

Bereits im Mittelalter herrschte unter der niedersächischen Bevölkerung die Ansicht,

es handele sich dabei um das Wappen des alten Stammesherzogtums Sachsen, obwohl dieses noch kein Wappen gekannt hatte.

Gleichwohl wurde diese Überzeugung von der bis in vorgeschichtliche Zeit zurückreichenden Wertschätzung des Pferdes bei den Sachsen gestützt.

 

Jahre 1361 nahmen daher die welfischen Herzöge, um damit den Anspruch auf die
Vormachtstellung ihres Hauses im Gebiet des alten Sachsen zu unterstreichen,
das Sachsenross als heraldisches Sinnbild an.

Es galt als das sagenumwobene Wappen des berühmten Herzogs Widukind und erschien
zunächst in der Helmzier ihrer Wappen. Im 17. Jahrhundert fand es Eingang in das inzwischen
auf zwölf Felder angewachsene braunschweig-lüneburgische Wappen.
In der Folgezeit diente das Sachsenross als Wappenbild sowohl des Kurfürstentums als auch
des Königreichs und der Provinz Hannover, aber auch des Herzogtums und des Freistaates
Braunschweig.

Da es mithin bei der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 bereits vier Fünftel der
niedersächsischen Bevölkerung repräsentierte, wurde es (zunächst inoffiziell) zum
Landeswappen des neuen Bundeslandes, das der Landtag nach ausführlicher Diskussion
am 3. April 1951 bestätigte. Das Landeswappen wurde im Artikel 2 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung vom 13. April 1951 verankert und in der am 1. Juni 1993 in
Kraft getretenen Niedersächsischen Verfassung wiederum in Artikel 1 bestätigt.

Zur Schaffung der Landesflagge wurde das Wappen den deutschen Bundesfarben
schwarz-rot -gold aufgelegt. Hierin dokumentiert sich ein Kompromiss, den man angesichts
der ebenso unterschiedlichen wie traditionsreichen historischen Landesfarben der Länder,
aus denen Niedersachsen hervorgegangen war, anstrebte. Näheres bestimmt das
Landesgesetz über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13. Oktober 1952.

Hinweis:
Das Landeswappen und das Wappentier dürfen nach dem Gesetz über Wappen, Flaggen und
Siegel nur von den Dienststellen des Landes als Hoheitszeichen verwendet werden.
Eine Verwendung durch Dritte ist untersagt.

Quelle: Niedersachsen.de

Link zum Originaltitel

 

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